Paragraf 219a: Eine Straftat oder ein Menschenrecht?

Der Paragraf 219a Strafgesetzbuch ist sicherlich spätestens seit dem Jahr 2018 einigen bekannt. Doch was steckt überhaupt hinter diesem Paragrafen und wie sieht die Öffentlichkeit dieses kontroverse Thema? Die Politik hat monatelang über eine Entscheidung debattiert. Dürfen Ärzte über Abtreibungen informieren oder machen sie sich strafbar?

Grundsätzlich ist ein Schwangerschaftsabbruch nach §218 Strafgesetzbuch in Deutschland rechtswidrig. Der Schwangerschaftsabbruch unterliegt sogenannten Beratungsregelungen und ist unter einigen Bedingungen strafffrei. Doch was besagt der umstrittenen Paragraf 219a?

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise 1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder 2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Kurz beschrieben regelt der Paragraf, wie Ärztinnen und Ärzte über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Dabei wird zwischen neutraler Information und strafbarer Werbung unterschieden. Es ist strafbar, einen Schwangerschaftsabbruch in grob anstößiger Weise oder aus kommerziellen Interessen anzubieten.

Unsere Politik war sich unschlüssig. Die SPD wollte den Paragrafen ganz streichen, die CDU und AfD sind für das Werbeverbot. Mittlerweile haben sich die Parteien geeinigt und einen Kompromiss gefunden. Das Werbeverbot bleibt bestehen, Frauen sollen aber zukünftig besser darüber informiert werden, welche Kliniken Abtreibungen vornehmen.

Doch wie sieht es mit den Zahlen der Schwangerschaftsabbrüche aus?

Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche ist insgesamt zwischen 1996 und 2018 zurückgegangen. Das zeigt auch die aufgeführte Grafik. Während es 1996 noch knapp über 130.000 Abbrüche gab, sind es 2018 nur noch knapp über 100.000.

Weitere Statistiken zeigen auch, dass die meisten Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2018 im Alter ab 25 Jahren waren. Bezogen auf den Familienstand sind die meisten Abbrüche in den Jahren 2012 bis 2018 bei ledigen Frauen. 

Wenn man die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche auf die einzelnen Bundesländer aufteilt, sind die Daten anfangs einleuchtend. In Nordrhein-Westfalen brachen im Jahr 2018 21.378 Frauen ihre Schwangerschaft ab. Damit hat das größte Bundesland, Nordrhein-Westfalen, von allen Bundesländern die meisten Abtreibungen. 2018 gab es in Nordrhein-Westfalen 21.378 Abtreibungen. 

In Bayern sind die Zahlen ähnlich folgerichtig. Als zweitgrößtes Bundesland steht Bayern auch bei der Anzahl der Abtreibungen an zweiter Stelle. 2018 sind in Bayern 11.868 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen worden.Das drittgrößte Bundesland Baden-Württemberg steht bei den Abtreibungen mit 9.937 an dritter Stelle.

Foto von Statista

Quelle: Statista

Dann gehen die Zahlen jedoch auseinander. Das viertgrößte Bundesland ist Niedersachen, auf dem vierten Platz der Abtreibungen 2018 findet sich jedoch Berlin. Niedersachsen steht erst an sechster Stelle mit 8.301 Abtreibungen im Jahr 2018. 

Doch warum wurden in Berlin mehr Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen als im größeren Bundesland Niedersachsen? Wenn man von den Zahlen der Schwangerschaftsabbrüche in verschiedenen Bundesländern spricht, muss man dazu sagen, dass das Land, in dem der Eingriff erfolgte, zählt und nicht der Wohnort der Patienten. Es ist also durchaus möglich, dass eine Schwangere in einem anderen Bundesland ihren Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt. Das ist auch der Grund, warum Berlin in der Statistik vor Niedersachsen liegt. In Berlin werden auch Schwangerschaftsabbrüche von Frauen aus dem Ausland durchgeführt. In Polen ist eine Abtreibung nur aus medizinischen Gründen erlaubt, weshalb viele polnische Frauen sich für eine Abtreibung in Berlin entscheiden.

Grundsätzlich lassen sich keine Schlüsse ziehen, ob ein Bundesland in Relation zur Einwohnerzahl mehr Abtreibungen hat als ein anderes. Sicherlich spielen aber Faktoren wie Nachbarländer mit anderen rechtlichen Grundlagen eine wichtige Rolle.

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